Eigentümerversammlung 2017 - Vorschläge zur Tagesordnung, Fragen zum Ort, Ablauf und Inhalt, Ihre Anliegen

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Kommentare: 10
  • #1

    Steffen Markmann (Freitag, 12 Mai 2017 10:51)

    Liebe Miteigentümer,

    bei der Organisation der ETV am 15.06.2017 zeichnet sich eine Änderung im grundsätzlichen Ablauf ab, über deren genaue Auswirkung Sie im Zuge der offiziellen Einladung durch die ALLOD noch informiert werden.

    Uns ist es ein Anliegen, Sie jedoch auch an dieser Stelle bereits jetzt zu informieren: Entgegen der Veröffentlichung im letzten Newsletter planen wir aktuell, zw. 17:30 und 18:00 die potentiellen Verwaltungen einzuladen (kurze Präsentation und "Fragerunde") und im Anschluss mit den ordentlichen ETVen, in denen dann auch die eigentliche Wahl stattfinden wird, zu beginnen (zuerst WEG1 und im Anschluss WEG2).

    Beste Grüße,
    Steffen Markmann

  • #2

    R. Büssow (Freitag, 12 Mai 2017 21:35)

    Heizkosten Einsparung 30.000 EUR

    Antrag:
    Prüfung Heizungseinstellung mit dem Ziel eine Reduzierung der Heizkosten und eine optimale Funktion der Fussbodenheizung zu erreichen.

    Begründung:
    Nach ersten Betriebserfahrungen der Heizungsanlage lohnt sich eine Überprüfung der Einstellungen. Die Heizkosten ergeben sich einerseits aus der zur Verfügung gestellten maximalen Heizleistung und dem eigentlichen Verbrauch. Bei einer Prüfung der Einstellung hat sich ergeben, dass für uns eine sehr hohe Leistung zur Verfügung gestellt wird (Kommentar Vattenfall: so viel haben sonst die großen Plattenbauten in Marzahn ..) Dies hat hohe Brennstoffkosten zur Folge: ein Vergleich mit ähnlichen Objekten kommt zu einer möglichen Einsparung in der Höhe von ca. 30.000 EUR p.a.
    Die hohe Vorlauftemperatur der Fussbodenheizung führt zu einer schlechten Regelung. Eine gut eingestellte Fussbodenheizung regelt sich selbst, da die abgegebene Wärme sich mit geringer werdender Temperaturdifferenz reduziert. Die aktuelle Einstellung führt dazu, dass es entweder zu kalt ist (Heizung nicht an) oder zu heiss (Heizung an). Bei gut gedämmten Häuser wird eine Vorlauftemperatur unter 30°C empfohlen, unsere liegt bei 40°C!
    Leider wurde für die Handtuchhalter kein separater Heizkreis gelegt. Eine Folge der Reduzierung der Vorlauftemperatur werden diese nicht mehr ganz so kuschelig warm sein.

  • #3

    Steffen Markmann (Freitag, 12 Mai 2017 21:44)

    Hallo Herr Büssow, liebe Miteigentümer,

    dem grundsätzlichen Bestreben nach Optimierung der Betriebskosten stimme ich uneingeschränkt zu.

    Beim eingebrachten Vorschlag gilt es mMn zunächst, das anvisierte Einsparungspotential zu validieren (wenn ich richtig informiert bin, entsprechen 30.000€ für unsere WEG1 ca. 40% der Heizkosten).

    Im Rahmen der durchzuführenden Prüfung der Heizungseinstellung sollte dann eine genaue Betrachtung der unmittelbaren Auswirkung einer Reduzierung der Vorlauftemperatur auf das Heizverhalten in den einzelnen Wohnungen (Etage, Lage der Bäder etc.) erfolgen.

    Können Sie, Herr Büssow, im Vorfeld der Versammlung ggf. detailliertere Infos zum Einsparpotential besorgen?

    Beste Grüße,

    Steffen Markmann

  • #4

    Sigrid&Uwe Pape (Samstag, 13 Mai 2017 13:25)

    Antrag:
    Start der ETV (unabhängig ob WEG1 oder 2) erst wie bisher um 18:00

    Warum:
    Selbst diese Zeit ist für einen "normal" Berufstätigen schon schwer realisierbar, 17:30 ist nahezu ein Ding der Unmöglichkeit. Demzufolge auch eine Vorstellung der potentiellen Verwaltungen erst dann, da ein solch "brisantes" Thema doch von der Mehrzahl der Eigentümer getragen werden sollte.
    Danke.

  • #5

    Steffen Markmann (Sonntag, 14 Mai 2017 15:30)

    Liebe Familie Pape,

    uns ist bewusst, dass einzelne Details der Versammlungsplanung nicht auf eine 100%ige Zustimmung innerhalb der Gemeinschaft stoßen werden. Aufgrund der Rahmenbedingungen der diesjährigen Versammlung (u.a. Wahl der Verwaltung, Struktur der Versammlung mit komplexen Eigentumsverhältnissen innerhalb der Gemeinschaften, "Standortfrage" bei der Saalmiete: Kosten vs. Verfügbarkeit und Erfahrungen aus den bisherigen Versammlungen) mussten wir den ein oder anderen Kompromiss eingehen. Das nun anvisierte Zeitfenster ist einer dieser Kompromisse. Natürlich wäre ein Verschieben nach hinten grundsätzlich möglich, würde in unmittelbarer Konsequenz jedoch auch ein Verzögern des Versammlungsendes bedeuten, was wiederum Einschränkungen für Berufstätige mit zeitigem Start am nächsten Tag bedeuten kann.

    Wir müssen feststellen, dass auch diese Versammlung wieder umfangreich "bestückt" sein wird und sind weiterhin der Meinung, dass das gewählte Zeitfenster die best-mögliche Lösung unter Berücksichtigung der diversen Umstände ist.

    Um dem berechtigten Einwand ihrerseits gerecht zu werden, haben wir die Präsentation der Verwaltungen vorverlegt und beginnen mit der eigentlichen Versammlung, in der die Wahl erfolgen wird, nun um 18:00 Uhr.

    Da wir die kompletten Infos zu den beiden einzuladenden Verwaltern vorher kommunizieren werden (sobald diese fest stehen), werden auch Eigentümer, die berufsbedingt erst ab 18:00 Uhr erscheinen können Gelegenheit haben, sich im Vorfeld der Wahl zu informieren.

    Herzliche Grüße,

    Steffen Markmann

  • #6

    Torsten Henning (Sonntag, 14 Mai 2017 20:33)

    Liebe Eigentümer,

    die Verwalterwahl ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die unsere Eigentümergemeinschaft im Jahr 2017 treffen wird. Vom ersten Tag an war ich in diesem im Projekt involviert.
    17 Verwalter wurden telefonisch kontaktiert, angeschrieben, Rückfragen beantwortet, Angebote selektiert, Vor- und Nachteile abgewogen. Sechs Verwalter wurden dann vor Ort besucht und die Leistungsfähigkeit + Bereitschaft diese auch zu erbringen ausgeleuchtet.
    Drei Verwalter haben sich in dieser Auswahl weiter nach vorne geschoben.
    Diese Verwalter werden in den kommenden Tagen erneut aufgesucht um eine verbindliche Zusammenarbeit auszuloten. Wir werden einen Verwalter bekommen, der uns mehr Leistungen mit einer nachvollziehbaren hohen Qualität garantieren wird. Der unsere Dienstleistungsverträge und Lieferverträge prüfen und neu ausschreiben wird. Alles das haben wir bisher bezahlt, allerdings nicht bekommen. Dazu wird jeder Eigentümer nur durch den Verwalterwechsel mit einer jährlichen Einsparung von ca. 200 € rechnen können. Ziel ist es auch die Nebenkosten, die bisher für ein noch in der Gewährleistungsphase befindlichem Neubauobjekt hoch sind, sukzessiv zu senken.
    Mein persönlicher Aufwand für dieses Projekt beträgt zum heutigen Tag 60 Stunden plus vier Urlaubstage, die ich gerne für die Besuche bei den Verwaltern investiere.
    Nachdem die allod uns sogar noch einen Anfahrtsweg bis zur CDU-Zentrale zumuten wollte, wurde in Eigeninitiative ein Veranstaltungsort in unmittelbarer Wohnortnähe für eine Raummiete von 100 € organisiert. Dadurch hat jeder Eigentümer eine Zeitersparnis von mindestens 70 Minuten. Jeder Eigentümer muss jetzt selbst entscheiden, wie wichtig ihm die pünktliche Teilnahme an der ETV ist.

    Allerbeste Grüße

    Torsten Henning

  • #7

    Claudia und Udo Bockwinkel (Sonntag, 21 Mai 2017 22:13)

    # TOP9 Nutzung/Umgang mit dem Gemeinschaftseigentum

    Liebe Miteigentümer,

    es ist nicht zulässig das Gemeinschaftseigentum eigenständig in alleinigem Besitz zu nehmen!

    Über eine formal juristische Ausarbeitung innerhalb von 10 min (19:40-19:50 Uhr) abzustimmen ohne weitere Hintergründe empfinde ich mehr als sportlich.
    Wie aus dem Antrag zu zitieren geht es hier um ein „auskömmliches Miteinander“. Daher suche ich zuvor den Dialog.
    Dialog bedeutet das auch Fam. Büssow zu diesem Thema Stellung nimmt.
    Die letzte Juristische Auseinandersetzung hat leider nicht zu einer besseren Nachbarschaft geführt, hohe Kosten verursacht und in der Sache die Eigentümergemeinschaft nicht bereichert.

    Dieser, allen Eigentümern gehörende Grünbereich, ist nicht ohne weiters zugänglich und auch schwer einsichtig.
    Wahrscheinlich hat sich bislang noch kein Eigentümer (außer Fam. Büssow) auf dieser ihm zum ideellen Wert gehörenden Fläche aufgehalten. Auch von Außen war es nicht auf den ersten Blick erkennbar, dass hier das konzepptionelle gesamt Erscheinungsbild verändert wurde. Die weiteren Nachbarn Richtung Landsbergerallee besitzen ja auch eine Terrasse.
    Wie aus dem Antrag zu entnehmen, ist diese Fläche offenbar nicht zum Aufenthalt geeignet. Hier sei die Frage erlaubt, wie diese Fläche dann gepflegt werden kann.

    Bei der Lorbeerkirsche (Prunus laurocerasus, Syn.: Laurocerasus officinalis) kann ich keine bauliche Veränderung erkennen. Dies sollte keine Änderung der gärtnerischen Gestaltung sein, sondern eine Pflege der Grünanlage.
    Unterhalb dieses Bereiches befindet sich keine Tiefgarage. Zum Thema Wurzelwerk und damit Beschädigung der Hauswand oder Treppe sei ein Artikel aus dem Internet herangezogen:
    #Guten Tag,
    unser Garten ist über dem Tiefgaragendach (keine Erde, sondern Granulat). Ist Kirschlorbeer geeignet oder wurzelt er zu tief?
    Die Wurzeln des Kirschlorbeer Herbergii, Prunus laurocerasus Herbergii, wachsen zwar tendentiell eher in die Tiefe, er bildet aber keine massiv Pfahlwurzel aus. Das Granulat muss mindestes 50 cm, besser noch über 75 cm tief sein.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Baumschule Eggert
    Quelle: http://www.eggert-baumschulen.de/products/de/Laubgehoelze/deutsch-botanisch/K/Prunus-laurocerasus-Herbergii.html (Stand 21.05.2017)#
    Bei einem Baum sehe ich die Gefahr der zunehmenden Verschattung, damit Verduncklung der Wohnungen, Änderung des Microklimas an der Hauswand und tatsächlich einer Änderung des allgemeinen Hausanblicks.

    Als Kompromislösung kann ich mir, Vergleichbar mit den Tiefgaragenplätzen für Morträder, eine Art „Mietvertrag“ zwischen dem Eigentümer Büssow und der Eigentümergemeinschaft vorstellen.
    Zu einem Mietzins nutzt der Eigentümer die Fläche und pflegt das Gemeinschaftseigentum zwischen Treppe und Haus inkl. Bewässerungskosten, Rasen und Heckenschnitt und Instandhaltung.


    Der Wagenabstellplatz stellt eine Sondernutzungsfläche da, welches der Eigentümer exklusiv nutzen darf. Sicherlich hat auch jeder Wohungseigentümer einen Nagel oder einen Dübel für Hängeschränke in eine tragende Wand, welche Gemeinschaftseigentum ist, eingebracht. Grundsätzlich darf dadurch die Haussubtanz nicht gefährdet werden. Ob aber ein 6 mm … 10 mm Dübel eine Gefährdung der Haussubstanz bedeutet bezweifle ich. Ein Hochlader des vorhandenen Bildes auf der Hompage https://matthiasgaerten.jimdo.com/ würde ich begrüßen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Bockwinkel

  • #8

    Steffen Markmann (Montag, 22 Mai 2017 07:31)

    Hallo Herr Bockwinkel,

    dass die Tagesordnung "sportlich" ist, kann ich nicht bestreiten: Auch in diesem Jahr gibt es wieder viele TOPs, die besprochen werden müssen. Ziel des veröffentlichten Zeitplans ist ein "Grundgerüst", welches a) sämtliche eingebrachten Themen zeitlich abbildet und b) das Bewusstsein bei uns allen dahingehend schärft, dass es eng wird und wir uns bei der Versammlungsdurchführung nicht verzetteln bzw. in Details verlieren sollten.

    Der eingebrachte Beschlussvorschlag zu TOP1 soll durch Priorisierung der Themen u.a. das befürchtete Zeitproblem entschärfen: Wenn wir uns als Gemeinschaft darauf verständigen, einzelne Themen in eine zweite Versammlung (eine Verlängerung oder zeitliche Öffnung der Versammlung erschien uns u.a. aufgrund der terminlichen Verbindung WEG1-WEG2 und der Erfahrungen aus den ersten Jahren nicht sinnvoll) mit der neuen Verwaltung zu verschieben, können wir zusätzliche zeitliche Kapazitäten für andere TOPs freischaufeln.

    Nicht zuletzt kann und soll der notwendige Austausch zu den TOPs auch hier im Forum schon dazu beitragen, den Zeitbedarf in der ETV zu reduzieren. Aus diesem Grund möchte ich Ihnen für das Einbringen Ihrer Gedanken hier im Thread danken: Vielleicht entwickelt sich eine Diskussion zum TOP9.

    Beste Grüße,

    Steffen Markmann

  • #9

    Claudia und Udo Bockwinkel (Montag, 22 Mai 2017 21:22)

    Liebe Miteigentümer und Mieter,

    aus dem Preisblatt
    https://www.vattenfall.de/de/file/Fernwaerme-Preisblatt-Berlin-Q2-2017.pdf_137527591.pdf
    entnehme ich, dass sich die Kosten der Fernwärme aus einem Jahresgrundpreise (GP) und einem verbrauchsbezogenen Preis zusammen setzen.

    Der Jahresgrundpreise (GP) wird in 4 Stufen, angeboten. Welche Stufe hier zu wählen ist, ist abhängig von der baulichen Ausstattung des Gebäudes.
    Hier ist weniger die Wärmedämmung, als vielmehr die eigentliche Heizungsanlage gemeint. Die Beschreibung dazu befindet sich in den „Technischen Anschlussbedingungen“
    https://www.vattenfall.de/de/file/tab-05-2012.pdf_90242850.pdf im Kapitel 3 ab Seite 16/57.
    Gibt es hier bereits ein Protokoll des Netzanschlusses, in dem die Mindestauskühlung berechnet wurde?
    Nur auf Grundlage dieser Berechnung und der Betriebserfahrung kann hier eine Klassifizierung erfolgen.
    Verbale Vergleiche mit anderen Rohbauverfahren und Ortslagen halte ich für technisch nicht tragfähig.
    Wie mir der Verwaltungsbeirat aktuell mitteilte wird ohne hin eine Prüfung aller Dienstleister, inkl. Wärmeeinkauf demnächst erfolgen.

    Der Verbrauchsbezogene Preise wird in drei Ausführungen angeboten (Stand 22.05.2017),
    - Arbeitspreis (AP)
    - Arbeitspreis Fernwärme Natur Mix (APNatur Mix) Faktor ca. 1,7 teurer
    - Trinkwarmwasserpreis (TP)
    Die Eigentümergemeinschaft hat sich offenbar in der Vergangenheit für Fernwärme Natur Mix entschieden.

    Eine mögliche Preisdifferenz zwischen Heizung- und Trinkwarmwasser ist nur bei entsprechender technischer Ausstattung in der Hausinstallation zu realisieren.
    Die Hausinstallation wird in vier Klassen unterteilt:
    - Speicherladesystem
    - Grundlastspeicherladesystem
    - Durchflusssystem
    - Optimiertes Durchflusssystem
    Welches System bei uns verwendet wird ist mir nicht bekannt.
    Die Abrechnung zum Trinkwarmwasserpreis ist für das (Optimierte) Durchflusssystem nicht zulässig.

  • #10

    Claudia und Udo Bockwinkel (Montag, 22 Mai 2017 21:23)

    Reglungstechnik, Quelle https://de.wikipedia.org/wiki/Regler mit Erläuterung
    Regler beeinflussen selbsttätig in einem meist technischen Prozess die physikalischen Größen so, dass ein vorgegebener Wert auch bei Störeinflüssen möglichst gut eingehalten wird.
    Dazu vergleichen Regler innerhalb eines Regelkreises laufend das Signal der Führungsgröße (Sollwert) mit der gemessenen und zurückgeführten Regelgröße (Istwert) und ermitteln aus dem Unterschied der beiden Größen – der Regelabweichung (Regeldifferenz) – eine Stellgröße, welche die Regelstrecke so beeinflusst, dass die Regelabweichung im eingeschwungenen Zustand zu einem Minimum wird.

    Diese technisch wissenschaftliche Beschreibung übertragen auf unsere Heizung bedeutet:
    Die Heizleistung wird mit dem Vorlauf (warmes Heizwasser) zur Verfügung gestellt. Dieses durchströmt die Fußbodenheizung, gibt an den Raum Wärme ab und kühlt sich dabei ab. Der Sollwert wird durch das Thermostat an der Wand vorgegeben. Der vermutlich bei allen eingebaute „Raumtemperaturregler mechanisch UP von Fa. TKM“ http://www.tkm-systemtechnik.de/cms/front_content.php?idart=214 öffnet ein Ventile in der Wohnungsheizungsverteilung wenn die Raumtemperatur zu niedrig ist und schließt es wieder wenn die Temperatur erreicht ist. Die angegebene Hysterese beträgt 0,5 Kelvin, entspricht 0,5°C. Hier spricht man von einem klassischem P-Regler (P-Glied) mit proportionalem Verhalten.
    - Die Vorlauftemperatur muss mindestens so gewählt werden das jeder seine Räume ausreichend beheizen kann
    - Je größer der Temperaturunterschied zwischen Vorlauf und Raumtemperatur ist umso schneller wird ein Raum erwärmt.
    - Je größer die Durchflussmenge pro Zeiteinheit ist umso schneller wird ein Raum erwärmt.
    Technisch bedingt neigt ein P-Regler zum Überschwingen, das bedeutet, wird die Solltemperatur (Raumtemperaturregler) erhöht wird der Vorlauf geöffnet, warmes Wasser läuft in das Rohrsystem und Wärme wird an den Raum abgegeben. Bei Erreichen der Solltemperatur schließt das Ventil, aber die Energie aus dem in das Rohrsystem eingeflossene warme Wasser wird weiterhin abgegeben. Es kommt dadurch zu einem übersteigen der Solltemperatur (Überschwingen). Jede Hausfrau kennt es vom überkochenden Milchtopf auf dem Elektroherd. Es reicht nicht den Herd auszuschalten, auch hier gibt es das Überschwingen. Der Fußboden kühlt ab, die Raumtemperatur sinkt später auch ab, bis die Reglung von neuem beginnt. Um ein Wohlfühlklima zu erzeugen ist es wichtig eine zeitliche Beruhigung in das System zu bringen. => Wenig bis gar nicht die Solltemperatur und tatsächliche Raumtemperatur verändern. Feinfühlig das Rädchen auf die gewünschte Temperatur einstellen und möglichst nicht ändern. Die Raumtemperatur nicht durch langes Lüften abkühlen, hier hat sich ein „Stoßlüften“ bewährt.

    Eine qualitativ höherwertige Reglung wird durch einen I-Regler (integrierender Regler, I-Glied) erreicht.
    Ein I-Regler wirkt durch zeitliche Integration der Regelabweichung e(t) auf die Stellgröße mit der Gewichtung durch die Nachstellzeit T N. Dieser arbeitet nicht nur im zwei Punkt Betrieb wie ein P-Regler (An oder Aus) sondern hat diverse Zwischenstellungen. Praktisches Beispiel ist ein Thermostatkopf an einem Warmwasserwandheizkörper. Je größer die Temperaturdifferenz zwischen Sollwert (Stellung des Handknaufs) und der Raumtemperatur je mehr Warmwasserdurchlauf wird ermöglicht.

    Eine optimale Reglung wird mit einem PID-Regler (proportional–integral–derivative controller) besteht aus den Anteilen des P-Gliedes, des I-Gliedes und des D-Gliedes erreicht.
    Hier wird anfangs zeitlich begrenzt eine hohe Wärmezufuhr gewährleistet (D-Glied). Anschließend greift der P-Regler und zum fein Abgleich der I-Regler.

    Damit sei aufgezeichnet das die Regelung ein sehr komplexes System ist. Nicht zuletzt ist es auch ein eigenes Studienfach.
    Zusammenfassend: Nur durch eine einfache Reduzierung der Vorlauftemperatur ist nicht unbedingt eine bessere Reglung verbunden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Bockwinkel